Recht und Datenschutz
Lösch- und Aufbewahrungskonzept
Lifecycle-Fristen für Exporte, Trials, Vertragsenden, Backups, Logs und gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen.
1.0 · Stand 28.08.2026
1. Grundprinzip
Operative Mandantendaten werden von Daten getrennt, die CurveDesign aus eigenen Vertrags-, Sicherheits-, Steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahren muss. Gesetzlich zwingend aufzubewahrende Rechnungs- und Buchungsunterlagen werden nicht vorzeitig gelöscht.
2. Lifecycle-Fristen
| Datenbereich | Regel |
|---|---|
| Generierte Organisations- und Datenexporte | 24 Stunden |
| Trial- oder Vertragsende | Keine automatische Planung einer Organisationslöschung allein aufgrund des Endes |
| Bestätigter Owner-Löschantrag | 30-tägige Karenz ab Bestätigung über den vorgesehenen E-Mail-Link |
| Backups | 30-Tage-Rotation |
| Betriebs- und Security-Logs | 90 Tage |
| Billing-, Steuer- und Handelsunterlagen | Nach gesetzlicher Aufbewahrungspflicht und Dokumenttyp |
3. Trial- und Vertragsende
Trial- oder Vertragsende allein plant keine Organisationslöschung. Eine automatische Löschung allein aufgrund des Trial- oder Vertragsendes ist derzeit nicht implementiert.
4. Owner-initiierter Organisationslöschprozess
Nach beendeter Subscription, ohne offene Billing-Changes und ohne laufenden Payment- oder Checkout-Vorgang kann ein aktiver Owner die Organisationslöschung anfordern. Der Owner muss den Löschantrag über den vorgesehenen E-Mail-Link bestätigen. Erst mit dieser Bestätigung beginnt die konfigurierte 30-tägige Karenz.
Nach Ablauf der Karenz verarbeitet der Löschworker ausschließlich bestätigte und bereits zur Löschung vorgemerkte Anträge. Die geplante Löschung kann innerhalb der Karenz über den vorgesehenen sicheren Lifecycle zurückgenommen werden. Benötigte Exporte müssen rechtzeitig vor der tatsächlichen Löschung abgerufen werden.
- Operative Organisations- und Mandantendaten löschen.
- Produktive Dokumente entfernen.
- Nicht mehr benötigte Push-Subscriptions entfernen.
- Nicht mehr benötigte Tenant- und Mitgliedschaftsreferenzen löschen oder anonymisieren.
- Gesetzlich erforderliche Billing- und Buchhaltungsdaten getrennt aufbewahren.
5. Backups
Gelöschte Daten können bis zum Ablauf der 30-Tage-Backup-Rotation in Sicherungen enthalten sein. Backups werden nicht als Archiv für regulären Zugriff verwendet. Ein Backup-Restore führt nicht zur dauerhaften Wiederbelebung gelöschter Daten; bereits fällige Löschungen werden nach einem Recovery erneut angewendet.
6. Logs
Standardlöschung nach 90 Tagen. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur bei dokumentiertem konkretem Zweck, etwa einem laufenden Sicherheitsvorfall oder Rechtsverteidigung. Nach Wegfall des Ausnahmegrundes wird gelöscht.
7. Gesetzliche Aufbewahrung
Die konkrete Zuordnung muss Buchhaltung oder Steuerberatung pro Dokumenttyp vornehmen.
- Buchungsbelege: regelmäßig 8 Jahre.
- Handels- und Geschäftsbriefe: regelmäßig 6 Jahre.
- Bestimmte Buchführungs-, Inventar- und Abschlussunterlagen: regelmäßig 10 Jahre.
8. Globales Nutzerkonto und Organisation
Ein Nutzerkonto kann mehreren Organisationen zugeordnet sein. Die Löschung einer Organisation darf deshalb kein noch für andere Organisationen benötigtes globales Nutzerkonto löschen.
Globale Nutzerkonten werden nicht allein wegen Inaktivität automatisch gelöscht. Nutzer können die Löschung ihres globalen Nutzerkontos anstoßen, sofern keine fortbestehende Organisationszuordnung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
9. Lösch-Nachweis
Löschvorgänge sollen technisch nachvollziehbar sein, ohne die gelöschten personenbezogenen Inhalte selbst dauerhaft in Logs zu duplizieren.
10. Legal Hold
Ein Legal Hold erfolgt nur für konkrete, dokumentierte Rechtsansprüche und den hierfür erforderlichen Datenumfang. Es besteht kein pauschaler unbegrenzter Legal Hold.