Recht und Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kerniva (B2B-SaaS)
Vertragsbedingungen für Self-Service-Tarife und individuell vereinbarte Enterprise-Leistungen.
1.0 · Stand 28.08.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Beschränkung
(1) Anbieter von Kerniva ist die CurveDesign GmbH, Mettendorfer Weg 24, 91171 Greding („CurveDesign“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Kerniva wird nicht an Verbraucher angeboten.
(3) Die registrierende Person bestätigt, für geschäftliche Zwecke und mit der erforderlichen Berechtigung zum Abschluss beziehungsweise zur Veranlassung des Vertrags zu handeln.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CurveDesign ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Kerniva ist eine modular aufgebaute B2B-SaaS-Plattform für Arbeitszeit, Mitarbeiterdaten und interne Abläufe.
(2) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss ausgewählten Tarif, der Bestell- oder Checkout-Zusammenfassung, der zugehörigen Produktbeschreibung und gegebenenfalls einer individuellen Vereinbarung.
(3) Roadmaps sowie als „geplant“ oder „in Entwicklung“ bezeichnete Funktionen sind kein geschuldeter Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich individualvertraglich zugesagt wurden.
(4) CurveDesign darf technische Ausgestaltung und Oberfläche weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Kernnutzen des gebuchten Leistungsumfangs nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
§ 3 Tarife und Preise
(1) Im Self-Service werden Core, Work und Company angeboten. Maßgeblich sind der im Bestellprozess angezeigte Leistungsumfang, die dort ausgewiesene Seat-Menge, etwaige Add-ons und der dort angezeigte Preis.
(2) Preise verstehen sich im B2B-Verkehr netto zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern.
(3) Company umfasst nach dem aktuellen Produktvertrag 50 GB Dokumentenspeicher; weitere Speicherblöcke können angeboten werden. Maßgeblich ist die Bestellzusammenfassung.
(4) Enterprise wird individuell vereinbart, ist kein Self-Service-Tarif, wird ausschließlich jährlich angeboten, beginnt bei mindestens 10 Seats und wird bei zusätzlichen Seats in 5er-Schritten erweitert. Ein öffentlicher Enterprise-Preis besteht nicht.
(5) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Abrechnungsintervall oder einen aus Monatswerten hochgerechneten Jahrespreis besteht nicht. Maßgeblich ist ausschließlich das im Bestellprozess oder individualvertraglich ausdrücklich angebotene Intervall mit dem dazugehörigen Preis.
§ 4 Abrechnungsrelevante Seats
(1) Die abrechnungsrelevante Seat-Menge wird in Kerniva vor der Bestellung beziehungsweise Änderung angezeigt.
(2) Nach der derzeitigen Produktlogik können aktive Nutzerkonten und offene, noch nicht abgelaufene Einladungen einen Seat belegen. Bereits durch aktive Nutzer belegte E-Mail-Adressen werden nicht zusätzlich als offene Einladung gezählt.
(3) Änderungen an Mitgliedschaften und Einladungen können die zukünftige Abrechnungsmenge beeinflussen. Die jeweils verwendete Menge soll in der Billing-Oberfläche transparent angezeigt werden.
§ 5 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Self-Service-Registrierung erfolgt über die Kerniva-App. Der Kunde gibt die erforderlichen Unternehmens- und Accountdaten an, bestätigt die B2B-Nutzung und akzeptiert die bereitgestellten Vertragsbedingungen.
(2) Der Self-Service-Vertrag wird erst aktiviert, wenn der vorgesehene Stripe Hosted Checkout erfolgreich abgeschlossen, eine wiederverwendbare Zahlungsmethode hinterlegt und der Providerstatus technisch bestätigt wurde.
(3) CurveDesign kann Registrierungen ablehnen, wenn Angaben offensichtlich unrichtig sind, Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken bestehen oder die gewünschte Konstellation nicht für Self-Service vorgesehen ist.
§ 6 14-tägige Testphase
(1) Berechtigte Self-Service-Nutzer erhalten eine 14-tägige Testphase.
(2) Die Testphase beginnt erst nach dem erfolgreich abgeschlossenen Stripe Hosted Checkout und der erforderlichen Zahlungsmittel- und Providersynchronisierung.
(3) Eine wiederverwendbare Zahlungsmethode ist vor Beginn der Testphase erforderlich.
(4) Die öffentliche Self-Service-Testphase ist grundsätzlich auf eine Testphase pro Nutzer beschränkt.
(5) Wird die Subscription nicht rechtzeitig zum Ende der Testphase gekündigt, läuft der ausgewählte Tarif kostenpflichtig weiter und die fälligen Beträge werden entsprechend der Rechnung über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Abrechnungsperiode und aktuelles Periodenende ergeben sich aus der Bestellung und der Billing-Anzeige.
(2) Eine ordentliche Self-Service-Kündigung kann über die dafür vorgesehene Funktion vorgemerkt werden und wird zum dort ausgewiesenen Periodenende wirksam. Der vertragliche Zugriff bleibt grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt bestehen.
(3) Während einer Testphase muss die Kündigung vor dem in der Billing-Anzeige ausgewiesenen kostenpflichtigen Übergang wirksam vorgemerkt sein.
(4) Soweit Kerniva eine Rücknahme einer vorgemerkten Kündigung zulässt, gilt die in der Billing-Oberfläche bestätigte Reaktivierung.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Enterprise kann abweichende individualvertragliche Laufzeiten oder Kündigungsregeln enthalten.
§ 8 Tarif-, Intervall- und Speicheränderungen
(1) Änderungen werden über die vorgesehenen Self-Service-Funktionen oder durch individuelle Vereinbarung vorgenommen.
(2) Während einer Testphase können zulässige Tarifänderungen sofort wirksam werden.
(3) Nach Beginn der kostenpflichtigen Laufzeit können insbesondere Upgrades und Speichererhöhungen – soweit die Billing-Vorschau dies ausweist – sofort wirksam werden. Downgrades, Abrechnungsintervalländerungen und Speicherreduzierungen können zum Periodenende vorgemerkt werden.
(4) Vor Bestätigung wird der vorgesehene Wirksamkeitszeitpunkt angezeigt. Eine Speicherreduzierung kann abgelehnt werden, wenn die zukünftige Quote unter dem aktuell belegten Speicher liegt.
§ 9 Zahlung, Rechnungen und Steuern
(1) Self-Service-Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Der Kunde hält während einer laufenden kostenpflichtigen Subscription eine gültige Zahlungsmethode vor.
(2) Rechnungsadresse und erforderliche Steuer- oder Tax-ID-Angaben sind vollständig und zutreffend anzugeben.
(3) Kerniva verwendet Stripe Automatic Tax. Die tatsächliche steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den bei Stripe hinterlegten Standort-, Rechnungs- und Steuerinformationen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. CurveDesign kann bei fortbestehenden Zahlungsproblemen den Zugriff nach angemessener Vorwarnung einschränken oder aussetzen. Eine technisch gewährte Kulanzphase begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Dauer.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
(1) CurveDesign betreibt Kerniva mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder ein SLA ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich separat vereinbart wurde.
(2) Geplante Wartungs-, Sicherheits- und Updatearbeiten sind zulässig. CurveDesign bemüht sich, vorhersehbare erhebliche Beeinträchtigungen mit angemessenem Vorlauf zu kommunizieren.
(3) Beeinträchtigungen durch Internet- oder Telekommunikationsnetze, externe Provider oder höhere Gewalt können außerhalb der Kontrolle von CurveDesign liegen.
§ 11 Pflichten des Kunden
- Nur berechtigte Personen einladen und Rollen sowie Berechtigungen sachgerecht vergeben.
- Zugangsdaten und Administratorzugänge angemessen schützen.
- Nur Daten verarbeiten, für die eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
- Beschäftigte und andere Betroffene gesetzeskonform informieren.
- Bei Krankheits- oder Gesundheitsdaten Datenminimierung einhalten und insbesondere keine unnötigen Diagnosen erfassen.
- Mitbestimmungsrechte von Betriebs- oder Personalräten und sonstige arbeitsrechtliche Anforderungen beachten.
- Keine rechtswidrigen oder fremde Rechte verletzenden Inhalte hochladen.
- Kerniva nicht für unzulässige verdeckte Leistungs- oder Verhaltensüberwachung oder rechtswidrige automatisierte Beschäftigtenentscheidungen einsetzen.
§ 12 Kundendaten und Datenschutz
(1) Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten und Daten.
(2) Soweit CurveDesign personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Kerniva-AVV.
(3) Für eigene Vertrags-, Billing-, Sicherheits- und Kommunikationsverarbeitungen ist CurveDesign selbst verantwortlich.
§ 13 Export und Organisationslöschung
(1) Kerniva stellt die vorgesehenen Exportmöglichkeiten bereit. Generierte Exporte können technisch nur zeitlich befristet verfügbar sein; derzeit 24 Stunden.
(2) Das Trial- oder Vertragsende allein plant keine Organisationslöschung. Eine automatische Löschung allein aufgrund des Trial- oder Vertragsendes ist derzeit nicht implementiert.
(3) Nach beendeter Subscription, ohne offene Billing-Changes und ohne laufenden Payment- oder Checkout-Vorgang kann ein aktiver Owner die Organisationslöschung anfordern.
(4) Erst mit der Bestätigung über den vorgesehenen E-Mail-Link beginnt eine 30-tägige Karenz. Nach deren Ablauf verarbeitet der Löschworker ausschließlich bestätigte und bereits zur Löschung vorgemerkte Anträge. Die geplante Löschung kann innerhalb der Karenz über den vorgesehenen sicheren Lifecycle zurückgenommen werden.
(5) Der Kunde ist verantwortlich, benötigte Exporte rechtzeitig abzurufen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, konkrete Rechtsverteidigungsinteressen und andere Rechtsgrundlagen bleiben unberührt. Sicherungskopien können Daten bis zum Ende der 30-tägigen Backup-Rotation enthalten und werden nicht für regulären operativen Zugriff reaktiviert.
§ 14 Nutzungsrechte
(1) CurveDesign räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, Kerniva im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Rechte an Software, Marken, Designs und Dokumentation verbleiben bei CurveDesign beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Reverse Engineering oder die Umgehung technischer Schutz- und Berechtigungsmechanismen ist nur im zwingend gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.
§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 16 Haftung
(1) CurveDesign haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine zusätzliche betragsmäßige Haftungsobergrenze ist nicht vereinbart.
§ 17 Änderungen dieser AGB
Rein redaktionelle oder zwingend rechtlich beziehungsweise sicherheitsbedingte Anpassungen können mit angemessener Information vorgenommen werden, soweit sie wesentliche Kundenrechte nicht unangemessen beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen für laufende Verträge benötigen eine rechtlich wirksame Änderungsgrundlage beziehungsweise Zustimmung; diese Fassung enthält keine pauschale einseitige Änderungsbefugnis.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der CurveDesign GmbH.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang.