Recht und Datenschutz
Dienstleister und Unterauftragnehmer
Sachliche Übersicht zu Hosting, E-Mail, Dokumentenspeicher, Billing und browserseitiger Push-Zustellung.
1.0 · Stand 28.08.2026
Weitere Auftragsverarbeiter für Mandantendaten
| Anbieter | Funktion | Datenbezug | Region | Status |
|---|---|---|---|---|
| IONOS | VPS-, Hosting- und Netzinfrastruktur; IONOS Mail für Support-Mailboxen | Mandanten-, Account-, App- und technische Betriebsdaten; gegebenenfalls Supportinhalte | Deutschland, derzeit Frankfurt am Main | AVV-Unterauftragnehmer |
| Amazon Web Services | S3-Dokumentenspeicher, SES für transaktionale E-Mails und zugehörige Sicherheitsdienste | Dokumente, E-Mail-Inhalte und Adressen sowie technische Metadaten | eu-central-1 | AVV-Unterauftragnehmer |
Billing- und Controller-Dienstleister
| Anbieter | Funktion | Einordnung |
|---|---|---|
| Stripe | Hosted Checkout, Zahlungsmittel, Subscription Billing, Rechnungs- und Steuerinformationen sowie Automatic Tax | Je nach Verarbeitung Auftragsverarbeiter und/oder eigenständig Verantwortlicher; nicht pauschal Unterauftragnehmer für sämtliche Mandanteninhalte |
Browserseitige Push-Dienste
Die Web-Push-Zustellung hängt vom Browser und Betriebssystem ab. Möglich sind Push-Infrastrukturen von Apple, Google, Mozilla oder anderen Browseranbietern. Diese Vermittlung wird durch die Browser- oder Gerätewahl des Nutzers bestimmt.
Die technische Zustellung erfolgt über den Push-Dienst des vom Nutzer gewählten Browsers beziehungsweise Betriebssystems.
Analytics und Marketing
Auf der Marketingwebsite sind keine Analytics- oder Marketinganbieter aktiv. Sie werden weder als aktuelle Auftragsverarbeiter noch als aktuelle Empfänger dargestellt.
Drittlandmechanismen und Änderungsprozess
Für international organisierte Dienstleister sind die tatsächlich vereinbarten Transfermechanismen anhand der jeweils aktuellen Vertragsunterlagen zu dokumentieren.
Neue oder ersetzte Unterauftragnehmer werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Ein begründetes datenschutzrechtliches Widerspruchsverfahren bleibt vorgesehen.